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Einzelunternehmen – was bei der Gründung zu beachten ist

In Österreich müssen Gründer verschiedene wichtige Schritte durchlaufen, wenn sie ein Unternehmen gründen möchten. Am Anfang steht die Wahl eines geeigneten Firmennamens und der Rechtsform des Unternehmens. Im Jahr 2023 entschieden sich rund 76 % der Gründer für das nicht eingetragene Einzelunternehmen. Diese Rechtsform gehört seit Jahren zu den beliebtesten. Hauptmotiv für die Unternehmensgründung ist der Wunsch nach Selbstständigkeit. Weitere Motive sind der Wunsch nach einer flexibleren Zeit- und Lebensgestaltung sowie das Ziel, sein eigener Chef zu sein. Doch was ist ein Einzelunternehmen und welche Risiken sind zu beachten?

Einzelunternehmer in Österreich: Definition und Grundlagen
Als Einzelunternehmer wird in Österreich eine natürliche Person bezeichnet, die ein gewerbliches oder freiberufliches Unternehmen allein betreibt. Diese Person handelt ohne Gesellschafter oder Teilhaber und trägt sowohl die unternehmerische Verantwortung als auch das wirtschaftliche Risiko. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, was bei Schulden oder rechtlichen Problemen relevant wird. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist im Allgemeinen unkompliziert. Es entsteht offiziell durch die Anmeldung eines Gewerbes. In vielen Fällen sind keine weiteren formellen Schritte notwendig. Aus steuerlicher Sicht unterliegt der Unternehmer der Einkommensteuer und ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme bildet die Kleinunternehmerregelung, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Um rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben, empfiehlt sich oft die Unterstützung durch eine Steuerberatungskanzlei. Manche Kanzleien bieten neben der klassischen Steuerberatung auch die Beratung bei der Gründung oder der Erweiterung von Unternehmen an.

Das Firmenbuch und die Wahl der Firmenbezeichnung
Jedes Einzelunternehmen hat die Möglichkeit, sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen zu lassen. Das Firmenbuch, ehemals als Handelsregister bekannt, ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird von den Firmenbuchgerichten verwaltet. In Wien erfolgt dies durch das Handelsgericht Wien und in Graz durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.
Wenn ein Einzelunternehmen ins Firmenbuch eingetragen werden soll, ist die Wahl einer zulässigen Firmenbezeichnung entscheidend. Diese kann entweder den Namen des Unternehmers enthalten oder eine völlig freie Fantasiebezeichnung sein. Wichtig dabei ist, dass die Bezeichnung drei Hauptkriterien erfüllt: Sie muss das Einzelunternehmen eindeutig kennzeichnen, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Für eine Eintragung ins Firmenbuch ist zudem ein Zusatz erforderlich. Möglich sind die Zusätze „eingetragener Unternehmer“, „eingetragene Unternehmerin“ oder die Abkürzung „e.U.“. Bei Erreichen der Buchführungspflicht ist die Eintragung in das Firmenbuch zwingend. Diese Pflicht tritt in Kraft, sobald der Jahresnettoumsatz 700.000 Euro übersteigt.

Die Vor- und Nachteile im Überblick
Das Einzelunternehmen ist mit einigen Vorteilen verbunden. Für die Gründung wird kein Mindestkapital benötigt, was den Einstieg erleichtert und finanzielle Hürden senkt. Der Einzelunternehmer behält die volle Entscheidungsgewalt, was schnelle und flexible Entscheidungen ermöglicht. Zudem ist die Gründung einfach und kostengünstig. Auch die Buchführung gestaltet sich unkompliziert, da keine aufwendigen gesetzlichen Anforderungen wie bei anderen Unternehmensformen bestehen.

Gleichzeitig gibt es jedoch auch Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, was ein hohes persönliches Risiko bedeutet. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind begrenzt, was die Optimierung der Steuerlast erschwert. Darüber hinaus stehen in der Regel weniger Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, da Investoren häufig andere Rechtsformen bevorzugen. Auch die Nachfolgeregelung kann problematisch sein, da diese bei Einzelunternehmen nur eingeschränkt realisierbar ist.

Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist entscheidend für die Wahl der richtigen Unternehmensform. In diesem Zusammenhang kann eine rechtzeitige Beratung durch eine Steuerberatungskanzlei von großem Nutzen sein.

 

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